Gesetzliche Betreuung
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Das Betreuungsrecht will den betroffenen Personen damit den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleisten, ihnen zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten.
Wir beraten Sie gerne und helfen bei der Vermittlung eines gesetzlichen Betreuers. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin oder kommen Sie zu uns ins AKU.
Ansprechpartnerin: Angelika Hahn